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Zeitarbeitsbranche passt Tarifverträge an neuen Mindestlohn an
„Das bedeutet für uns als Arbeitgeber”, so Sven Kramer, Verhandlungsführer der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), die aus den Arbeitgeberverbänden BAP und iGZ besteht, „eine gigantische Erhöhung des Eingangslohns bis an unsere Schmerzgrenzen. Diesen Schritt mussten wir wegen des Eingriffs der Politik in die Tarifautonomie gehen”, erläutert Kramer die Reaktion der Tarifparteien auf die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 12 Euro zum 1. Oktober. „Was wir jedoch festhalten können ist die Tatsache, dass es sich weiterhin lohnt in der Zeitarbeitsbranche tätig zu sein, weil wir selbst in der untersten Entgeltgruppe erheblich über dem Mindestlohn liegen.“ Sven Schwuchow, Mitglied der BAP-Tarifverhandlungskommission, erklärt: „Mit
dem Verhandlungsergebnis für die Entgeltgruppen 1, 2a und 2b liegen wir am oberen Rand des gerade noch Vertretbaren.“ Wichtig sei die erreichte Planbarkeit: „Wir haben für unsere Branche und für unsere Kundenunternehmen eine Planungssicherheit für die unteren Entgeltgruppen bis Ende 2023 erreicht“, so Sven Schwuchow. Das Ergebnis sei zudem nur ein “erster Knopf an der Jacke” – im Herbst starten die Tarifverhandlungen zu den höheren Entgeltgruppen.
Neben der Regelung zum 1. Oktober 2022 vereinbarten Gewerkschaften und VGZ bereits weitere Erhöhungen in den unteren Lohngruppen: In der Entgeltgruppe 1 steigt der Lohn zum 1. April 2023 auf 13 Euro und zum 1. Januar 2024 dann auf 13,50 Euro. In der Lohngruppe 2a erhöht sich die Entlohnung auf 13,20 Euro (1. April 2023) und dann auf 13,80 Euro (1. Januar 2024). Die Entgeltgruppe 2b steigt zum 1. April 2023 auf 13,50 Euro und am 1. Januar 2024 auf 14,15 Euro.
21.06.2022 BAP