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Flexible Personaldienstleitungen sind unverzichtbare Erfolgsfaktoren auf dem Arbeitsmarkt

Sep 27, 2022

2021 war für die Personaldienstleister ein gutes Jahr“, betonen BAP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter und sein Pendant vom iGZ, Werner Stolz, in ihrem gemeinsamen Vorwort zur Lünendonk-Studie 2022 zu Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland. Diese Entwicklung verdeutliche: „Flexible Personaldienstleistungen sind längst unverzichtbare Erfolgsfaktoren auf dem Arbeitsmarkt.“ Auch mit Blick in die Zukunft zeige sich eine optimistische Erwartung bei den Personaldienstleistern. Denn laut der neuen Studie würden mehr als zwei Drittel der Teilnehmer ihr Unternehmen für die kommenden Jahre persönlich gut aufgestellt sehen.

„Eingetrübt wird die Stimmungslage hingegen durch die Corona-Pandemie, den Ukraine-Krieg sowie den Bewerber- und Personalmangel“, erläutern Swyter und Stolz. Beide verdeutlichen aber, dass sich aus letzterem auch neue Chancen für die Personaldienstleister ergeben würden. Denn „auf Kundenseite spüren die Zeitarbeitsunternehmen eine höhere Akzeptanz und Nachfrage, insbesondere im Bereich Personalvermittlung. Dazu passt, dass andere Personaldienstleistungen beim Umsatz an Bedeutung gewinnen. Daraus sollten die Unternehmen aus unserer Branche die richtigen Schlüsse ziehen und sich breiter aufstellen, um für künftige Herausforderungen gewappnet zu sein.

04.07.2022 BAP

Der Mindestlohn liegt seit 1. Juli 2022 bei 10, 45 Euro brutto pro Arbeitsstunde. 2020 hatte die Mindestlohnkommission empfohlen, den Mindestlohn in mehreren Schritten zu erhöhen. Die Bundesregierung war dieser Empfehlung gefolgt.

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 23. Februar 2022 hat die Bundesregierung zudem eine einmalige gesetzliche Erhöhung des Mindestlohnes auf zwölf Euro brutto die Stunde auf den Weg gebracht. Dieses zentrale Anliegen der Bundesregierung ist nun umgesetzt und tritt zum 1. Oktober in Kraft.

Wer profitiert besonders von der Erhöhung des Mindestlohns?

Von der Erhöhung werden mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland profitieren. Vor allem Frauen und Menschen in Ostdeutschland, die häufig im Niedriglohnsektor beschäftigt sind.

Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung betrifft die Mindestlohnerhöhung auf zwölf Euro pro Arbeitsstunde rund 22 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse. Das sind etwa doppelt so viele wie bei der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015. Profitieren werden vor allem Beschäftigte in Mini- und Teilzeitjobs sowie Neueinsteiger.

Wie hoch ist der Mindestlohn derzeit und warum wurde er eingeführt?

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Juli 2022 bei 10,45 Euro.

Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 2015. Damit wurde eine Lohnuntergrenze eingeführt, die nicht unterschritten werden darf. Sie schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen und trägt damit zu einem fairen und funktionierenden Wettbewerb bei. Gleichzeitig sorgt der Mindestlohn für mehr Stabilität in den sozialen Sicherungssystemen.

Der Mindestlohn-Rechner des Bundesarbeitsministeriums hilft herauszufinden, ob und wieweit ein Gehalt dem Mindestlohn entspricht, darüber oder darunterliegt und wie hoch der Stundenlohn ist.

Für wen gilt der allgemeine Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Praktikantinnen und Praktikanten Anspruch auf Mindestlohn.

Keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes sind:

Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz,

ehrenamtlich Tätige sowie Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten,

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung,

Selbstständige,

Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monate nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.

Auf Branchenmindestlöhne haben ehemals Langzeitarbeitslose sofort Anspruch, denn diese Löhne sind tariflich vereinbart.

07.07.2022 Bundesregierung